09/2024

 

Werte Paddelgäste,

Unser Bootsverleih hat die Saison 2024 beendet.

Wir freuen uns Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen.

 

Wir nehmen gern Ihre Anfragen und Reservierungen für die Saison 2025 an.

Bitte stellen Sie diese über unser Buchungsportal oder telefonisch.

Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung per Mail oder SMS.

Reservierungen sind erst mit unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich.

 

Aktuelles für die kommende Saison 2025

 

Wir bitten unsere Verhaltensregeln für Wasserwanderer

und Hinweise vor einer Buchung/Reservierung zu beachten.

Grundlegend gelten die Gesetzgebung für Landeswasserstraßen des Landes BB.

 

Bei uns steht das Naturerlebnis im Biosphärenreservat Spreewald im Mittelpunkt.
Genießen Sie die Ruhe auf dem Wasser und erleben Sie die Natur und lassen es auch andere tun.
Bitte halten Sie sich deshalb auch daran,

während der Paddeltour auf den Konsum von Alkohol zu verzichten,
da es immer wieder zu „Entgleisungen“ alkoholisierter Paddler kommt.
Wenn es schon nicht ohne Alkohol geht, verschieben Sie bitte den Alkoholkonsum
auch zu Ihrer eigenen Sicherheit auf die Zeit nach der Paddeltour.

Wir behalten uns vor bei solch absehbarem Verhalten

den Antritt der Paddeltour zu verweigern.

 

Unser Motto 0 Promille Alkohol und 100% Naturgenuss...

 

Das Baden in unserem Paddelrevier ist nicht gestattet

 

Im Oberspreewald in den Schutzzonen des Biosphärenreservarts Leipe / Raddusch

gibt es keine öffentlichen Badestellen an der Spree.
Daher ist das Baden in unserem Paddelrevier nicht gestattet.

( Quelle: NatSGSpreewV)

 

Angeln aus unseren Booten ist nicht möglich

 

Da es sich bei unseren Booten um Sportboote handelt die ausschließlich

für den Paddelsport gedacht sind ist das Angeln aus Diesen nicht möglich.


Vielen Dank !

 

 

Paddelregeln - Verhaltensregeln für Wasserwanderer

 


Damit das Paddeln oder Kanufahren im Biosphärenreservat Spreewald ein gleichermaßen
erholsames wie naturschonendes Vergnügen ist, gilt es, einige Regeln zu beachten:

 

1. Verlassen Sie Ihr Boot nur an den Wasserwanderrastplätzen, Schleusen oder den
befestigten Ausstiegen. Die Uferzonen der Fließe und Seen mit Schilfgürteln und
Wasserpflanzen sind Wohnstuben von Fischen und Wasservögeln. Bitte stören Sie dort nicht.

Reißen Sie keine Wasserpflanzen oder Ufervegetation ab. Auch die Paddler nach Ihnen wollen sich daran erfreuen.


2. Genießen Sie die Stille auf den Fließen - so haben Sie die Chance, Tiere zubeobachten.


3. Einige Fließe führen durch besonders empfindliche Lebensräume und sind deshalb gesperrt.


4. Übrigens, unsere Libellen sind sehr kontaktfreudig. Wer hier ruhig verweilt, den
wählen sie sich als Landeplatz. Ein ungefährliches und unvergessliches Erlebnis.


5. Auf die Wassertiefe sollten Sie achten und flache Fließe meiden. Vermeiden Sie deshalb
die Grundberührungen mit Boot oder Paddel. Fahren Sie nur auf Fließen mit ausreichendem Wasserstand.
Die Gewässersohleist u. a. Lebensraum für Muscheln. Diese sind natürliche Filter für die Fließe,
denen der Kontakt mit ihrem Boot oder Paddel gar nicht bekommt.


7. Das Übernachten in Zelten ist nur auf Campingplätzen und Biwakplätzen erlaubt.

Ebenso das Grillen oder das Entzünden eines Feuers.


8. Deshalb noch eine Bitte: Der Spreewald geht durch trockene Zeiten. Die natürliche
Abflussmenge reicht im Sommer nicht mehr für die vielen Fließe. Um unnötigen Wasserabfluss zu vermeiden,
nutzen Sie an Schleusen die Bootsrollen oder tragen Sie das Boot um.


9. Gewähren Sie unseren Kähnen stets die Vorfahrt.

 

10. Bitte lassen Sie keinen Abfall liegen.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe beim Schützen und Bewahren der sensiblen Natur!

 

(Quelle: Spreewald Touristinformation Lübbenau e.V.)

 

Thema Alkohol und Paddeltour

 

Die Teilnahme am Verkehr auf dem Wasser erfordert Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
Zusätzlich haben Wasserfahrzeuge ein anderes Manövrierverhalten als Landfahrzeuge.

„Vollbremsung“ oder „Herumreißen“ im letzten Moment, wie an Land, sind auf dem Wasser nicht möglich.
Ab- und Anlegemanöver, Ausweichmanöver, Schleusenvorgänge, Begegnungen
z.B. mit der Berufsschifffahrt erfordern eine hohe Aufmerksamkeit und ein gutes Reaktionsvermögen.
Diese Vorgänge müssen vorausschauend geplant sein.
Alkoholkonsum führt zu Reaktionsverlust und zumindest einer verschwommenen Wahrnehmung.
Bereits eine geringe Alkoholisierung vermindert die Aufmerksamkeit,
das Konzentrations- und Reaktionsvermögen,auch Sehschärfe und räumliches Sehen können vermindert sein.
Gleichzeitig steigen Risikobereitschaft und die Selbstüberschätzung der eigenen Leistung und des Bootes.
Diese Faktoren verringern die Fähigkeit als Schiffsführer den Anforderungen an die Führung eines Wasserfahrzeugs gerecht zu werden.

Das gilt für alle Wasserfahrzeuge, gleich welcher Größe und Motorisierung. Also auch Kanus sowie Paddel- und Ruderboote.


Bereits mit einer Alkoholisierung von 0,3 Promille kann unter Umständen ein Straftatbestand erfüllt sein.


Ein Wert ab 0,5 Promille ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit.

Weist der Schiffs-/ Bootsführer eine Alkoholisierung über 1,1 Promille auf,

wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Diese gesetzlichen Regeln gelten auch für muskelbetriebene Boote, z.B. Paddelboote und Kanus.

Wer erwischt wird, den erwarten hohe Bußgelder, die Einleitung eines Strafverfahrens,
den Verlust des Sportbootsführerscheins und auch der Verlust des PKW-Führerscheins.

 

(Quelle: Polizei BB)